Gläubigerzustimmung zum Insolvenzplan der DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke
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Gläubigerzustimmung zum Insolvenzplan der DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke

18. September 2024 · Lübbecke · Geschäftsfeld Sanierung und Restrukturierung

Im Eigenverwaltungsverfahren der DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke hat heute vor dem Amtsgericht Bielefeld der Erörterungs- und Abstimmungstermin über den vom Unternehmen unter Federführung der Generalhandlungsbevollmächtigten eingereichten Insolvenz- und Sanierungsplan stattgefunden. Die anwesenden Gläubiger haben der Insolvenzplanlösung heute einstimmig (Zustimmungsquote 100 %) zugestimmt und damit den Sanierungsweg für die Gesellschaft geebnet. Der Insolvenz- und Sanierungsplan sieht den Erhalt des Rechtsträgers der DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH vor; die beiden ambulanten Pflegedienste in Lübbecke und Pr. Oldendorf bleiben mit allen dort bestehenden Arbeitsplätzen erhalten.

DIE DIAKONIE – Pflege und Gesundheitsdienst gGmbH aus Lübbecke befindet sich seit Juli 2023 in einem Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Die Fachanwälte für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Meyer und Torsten Gutmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH unterstützen seither das gemeinnützige Unternehmen in der Eigenverwaltung in der Funktion als Generalhandlungsbevollmächtigte für die Dauer des Verfahrens. Das Amtsgericht Bielefeld hat den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Axel Geese (STREITBÖRGER) zum Sachwalter bestellt, der das Verfahren seither im Sinne der Gläubiger überwacht und die Sanierungsbemühungen intensiv unterstützt hat.

Die stationäre Einrichtung der DIAKONIE – Pflege- und Gesundheitsdienst gGmbH am Kirchplatz musste bekanntlich Ende des Jahres 2023 aufgrund von unfinanzierbaren Brandschutzauflagen leider geschlossen werden. Mitarbeitern der stationären Einrichtung konnten Angebote unterbreitet werden; einige arbeiten mittlerweile für die ambulanten Pflegedienste der DIAKONIE.

Mit der heute durch die Gläubiger mit überwältigender, einstimmiger Zustimmungsquote abgesegneten Sanierungslösung bleiben die Arbeitsplätze von 70 Mitarbeitern erhalten, die derzeit rund 600 pflegebedürftige Klienten ambulant betreuen. Zur Finanzierung des Insolvenzplans leisten die Gesellschafter einen wichtigen finanziellen Beitrag und haben damit auch die Grundlage zur Umsetzung des Insolvenzplans geschaffen. Damit sind die ambulanten Pflegedienste der DIAKONIE zukunftsfähig aufgestellt, um als gemeinnütziges Unternehmen wirtschaftlich arbeiten zu können und ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Der von allen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Lübbecke getragene Verein, die DIAKONIE - Diakonisches Werk im Kirchenkreis Lübbecke e.V., wird künftig Alleingesellschafter des Unternehmens sein; die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke wird als unmittelbarer (Mehrheits-)Gesellschafter ausscheiden, was seinen Hintergrund in der unvermeidlichen Schließung der stationären Pflegeeinrichtung am Kirchplatz hat.

In den vergangenen Monaten erarbeitete das PLUTA-Team den Insolvenzplan gemeinsam mit dem Geschäftsführer Lutz Schäfer und in enger Abstimmung mit dem Sachwalter Axel Geese von STREITBÖRGER aus Bielefeld. Vor wenigen Wochen wurde der Plan beim Amtsgericht Bielefeld eingereicht, vom Gericht auf Zulässigkeit rechtlich geprüft und nach der heutigen Zustimmung der Gläubiger vom Amtsgericht Bielefeld bestätigt. Damit kann das Insolvenzverfahren zeitnah nach Rechtskraft des Insolvenzplans in wenigen Wochen aufgehoben werden (voraussichtlich Ende Oktober 2024). Die Gläubiger werden durch diese Insolvenzplanlösung deutlich besser gestellt im Vergleich zum andernfalls einzig verbleibenden Alternativszenario einer Liquidation des Unternehmens. Eine Liquidation der Gesellschaft und Einstellung der beiden ambulanten Pflegedienste wollten alle Beteiligten im Interesse der regionalen Bedeutung der Pflegedienste der DIAKONIE unbedingt vermeiden. Auch die Gesellschafter, letztlich alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises Lübbecke sowie der Superintendent Dr. Uwe Gryczan haben diesen Kurs bestmöglich und am Ende erfolgreich unterstützt.

Geschäftsführer Lutz Schäfer sagt: „Das ist eine sehr gute Nachricht für die DIAKONIE und für Lübbecke und Umgebung. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam diese Lösung erzielt haben. Mein besonderer Dank gilt vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Führungskräften für ihre Loyalität, Geduld und Treue. Aber auch bei den Gesellschaftern möchte ich mich für die sachliche und persönliche Unterstützung bedanken. Jetzt haben wir Planungssicherheit für die Zukunft und können uns wieder unseren eigentlichen Aufgaben widmen.“

Auch für die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Matthäus Seniorenzentrum gGmbH (MSZ), gibt es mit der heutigen Entscheidung beim Amtsgericht Bielefeld Zukunftssicherheit. Das MSZ betreibt mit rund 100 Mitarbeitern ein Seniorenzentrum nebst Tagespflege in Lübbecke mit insgesamt 65 Wohneinheiten und 25 Tagespflegeplätzen. Die Matthäus Seniorenzentrum gGmbH befand sich nicht im (Eigenverwaltung-)Verfahren und führte ihre Tätigkeit ohne Einschränkungen fort. Für diese Gesellschaft wurde in den vergangenen Wochen ein neuer Mietvertrag zu marktgerechteren Konditionen verhandelt, sodass auch hier die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen und bei Gelegenheit der Eigenverwaltung der Muttergesellschaft sichergestellt worden ist.

Die Rechtsanwälte und Generalhandlungsbevollmächtigten Torsten Gutmann und Stefan Meyer erklären: „Unser Dank gilt allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, dass wir die ambulanten Pflegedienste der DIAKONIE und das Matthäus Seniorenzentrum gGmbH in Lübbecke erhalten können. Mit der Insolvenzplanlösung kann das Unternehmen das Eigenverwaltungsverfahren demnächst verlassen. Besonders bedanken möchten wir uns bei den Mitarbeitenden der DIAKONIE, die im Eigenverwaltungsverfahren dem Unternehmen die Treue gehalten haben und sich außerordentlich bemerkenswert engagiert haben. Ohne dieses alles andere als selbstverständliche Engagement wäre die jetzt präsentierte Lösung undenkbar gewesen.“

Neben den Generalhandlungsbevollmächtigten Stefan Meyer und Torsten Gutmann arbeiten im PLUTA-Team u.a. Rechtsanwältin Veronique Hoffmann und Betriebswirt Jürgen Schendel.

„Die Zusammenarbeit aller Beteiligten in den vergangenen Wochen und Monaten - jeder in seiner Rolle - war sehr konstruktiv und zielorientiert. Der Insolvenzplan stellt die bestmögliche Lösung für die Gläubiger dar und verhindert erfolgreich eine Liquidation des diakonischen Unternehmens. Darüber freue ich mich sehr“, so Sachwalter Axel Geese.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Torsten Gutmann

Torsten Gutmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Diplom-Kaufmann

Veronique Hoffmann

Veronique Hoffmann
Rechtsanwältin

Jürgen Schendel

Jürgen Schendel
Diplom-Ökonom

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