PLUTA-Partner Bananyarli sucht Investor für E-Commerce-Plattform Mädchenflohmarkt
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PLUTA-Partner Bananyarli sucht Investor für E-Commerce-Plattform Mädchenflohmarkt

23. Juni 2023 · Stuttgart · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Der Secondhand-Onlineshop Mädchenflohmarkt hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Stuttgart hat daraufhin am 7. Juni 2023 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet und den Sanierungsexperten Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Mädchenflohmarkt ist ein Marktplatz für Secondhand Mode. Zielgruppe sind Frauen, die Kleidung, Schuhe, Taschen und Accessoires auf der Plattform kaufen und verkaufen. Das 2012 gegründete Unternehmen finanziert sich über Provisionen und Dienstleistungen. Das Unternehmen bietet neben der klassischen Plattformnutzung auch einen sogenannten Concierge-Service. Dabei übernimmt das Unternehmen das Fotografieren und Einstellen der Ware auf der Plattform sowie den Versand.

Geschäftsbetrieb läuft weiter

PLUTA-Sanierungsexperte Ilkin Bananyarli hat sich in den vergangenen Tagen einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschafft. Der Geschäftsbetrieb des Marktplatzes wird vollumfänglich fortgeführt. Die Webseite ist weiter verfügbar und sämtliche Käufe bzw. Verkäufe sind über die Plattform möglich.

Die zur Kommission überlassenen Waren bleiben im Eigentum der Nutzer und sind nicht vom Insolvenzverfahren erfasst. Die Bezahlung der Nutzer, die die Waren seit Anordnung der Insolvenz am 7. Juni über die Website verkaufen, ist sichergestellt. Und die Käufer erhalten ihre Waren.

Aus rechtlichen Gründen ist eine Auszahlung von alten Forderungen nicht möglich; sämtliche Verkäufer, die noch auf ihre Zahlungen aus der Zeit vor der Insolvenzanmeldung warten, werden ihre Forderungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens in ca. drei Monaten zur Tabelle anmelden können. Alle Gläubiger werden nach Eröffnung des Verfahrens vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Weitere Informationen werden auf der Website von PLUTA zur Verfügung gestellt. Dort ist auch ein Leitfaden zum Insolvenzverfahren zu finden.

Investorensuche gestartet

Die Mädchenflohmarkt GmbH mit Sitz in Stuttgart beschäftigt zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Löhne und Gehälter sind für drei Monate über das Insolvenzgeld gesichert. Das Unternehmen hat zudem eine Tochtergesellschaft in Polen, die nicht von dem Insolvenzverfahren betroffen ist. Dort sind rund 30 Beschäftigte in der Logistik und im Warenlager tätig.

Ilkin Bananyarli sagt: „Die ersten Gespräche verliefen positiv. Wir konzentrieren uns auf die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Alle Nutzer können weiter ihre Waren online verkaufen.“ Zugleich wird der Rechtsanwalt mit der Investorensuche beginnen. „Das Unternehmen hat einen eigenen Marktplatz und ist nicht von fremden Anbietern abhängig. Wir suchen einen geeigneten Investor, der das Geschäftsmodell fortführen und weiterentwickeln will“, so Bananyarli. Er wird im Verfahren unterstützt von Rechtsanwalt Niko Maier.

PLUTA-Experte Bananyarli verfügt über Erfahrung im E-Commerce-Bereich. Zuletzt gehörte der Rechtsanwalt aus Stuttgart zu dem Sanierungsteam des Onlinehändlers surf4shoes.

Leitfaden zum Insolvenzverfahren:

Die Mädchenflohmarkt GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt. Das Gericht hat dem entsprochen und Rechtsanwalt Ilkin Bananyarli von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen befindet sich seit dem 7. Juni 2023 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren.

Sind aktuelle Auszahlungen sichergestellt?

Käufe und Verkäufe sind auf der Plattform weiterhin möglich. Neue Auszahlungen an die Verkäuferinnen sind sichergestellt. Das betrifft alle Auszahlungen an die Nutzer, die die Waren seit Anordnung der Insolvenz am 7. Juni 2023 über die Website verkaufen.

Warum ist zwischen neuen und alten Forderungen zu unterscheiden?

Aus insolvenzrechtlichen Gründen können bestehende Forderungen, die vor dem 7. Juni 2023 entstanden sind, nicht ausgezahlt werden. Offene Geldbeträge werden nach dem Insolvenzrecht behandelt, d.h. die Gläubiger können diese zur Insolvenztabelle anmelden, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist. Für alle Transaktionen nach der Anordnung des Insolvenzverfahrens am 7. Juni 2023 gilt: Das Unternehmen wird alle neuen Rechnungen bezahlen und die Auszahlungen an die Kunden durchführen. Darauf können die Nutzer vertrauen.

Generell gilt: Nach einem Insolvenzantrag prüft das zuständige Amtsgericht den Antrag und beauftragt einen Sachverständigen bzw. einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Das Gericht entscheidet dann auf Grundlage eines Gutachtens, in der Regel meist nach ca. drei Monaten, über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und bestellt dann einen Insolvenzverwalter. Danach können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Insolvenzverwalter wird alle Gläubiger anschreiben, d.h. die Verkäuferinnen müssen sich nicht aktiv beim Verwalter melden.

Was passiert in den kommenden Wochen?

Der (vorl.) Insolvenzverwalter wird alle Sachverhalte genau prüfen. Derzeit konzentriert sich das Team, den Geschäftsbetrieb der Mädchenflohmarkt GmbH aufrechtzuerhalten. Ziel ist es, in den kommenden Monaten eine Lösung zu erarbeiten, die die Zukunft der Plattform sichert. Das PLUTA-Team sucht daher einen neuen Investor. Die Verantwortlichen werden dafür in den kommenden Wochen Gespräche mit potenziellen Investoren führen. Die Geschäftsführung ist wie gewohnt an Bord. Diese ist im engen Austausch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und seinem Team und unterstützt die Investorensuche.

PLUTA Experten

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Ilkin Bananyarli
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Niko Maier

Niko Maier
Rechtsanwalt

Ihr Pressekontakt

Patrick Sutter
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+49 89 210 257-22

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