Rahdener Maschinenbau-Unternehmen begibt sich in Sanierungsverfahren
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Rahdener Maschinenbau-Unternehmen begibt sich in Sanierungsverfahren

22. Juli 2024 · Bielefeld · Geschäftsfeld Insolvenzverwaltung

Das 249 Jahre alte Traditions- und Familienunternehmen KOLBUS hat sich in ein sanierendes Eigenverwaltungsverfahren begeben, um die verbesserten Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten des Verfahrens zu nutzen. Das zuständige Amtsgericht Bielefeld hat dem Antrag entsprechend ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet und den Sanierungsexperten Rechtsanwalt Stefan Meyer (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Das Unternehmen wird von der renommierten und erfahrenen Kanzlei Aderhold in der Durchführung des Eigenverwaltungsverfahrens unterstützt; zur Ergänzung der Geschäftsführung um den verfahrensrechtlichen Sachverstand wird Herr Rechtsanwalt Maximilian Michelsen zum Generalhandlungsbevollmächtigten bestellt.

KOLBUS ist seit vielen Jahren ein Symbol für Beständigkeit und Innovationskraft hier in Ostwestfalen. „Unser aktuelles Maschinenprogramm spiegelt genau das wider und zeigt das Know-how unserer jahrelangen Geschichte“, erklärt Geschäftsführer Wilfried Kröger. „Es umfasst Neuentwicklungen wie die Rotationstanze und die Boxmaker sowie unsere bewährten Deckenautomaten für die Buch- und Packmittelproduktion.“ Kröger betont: „Für diese Maschinen gibt es einen Markt, das Interesse der Kunden ist erheblich vorhanden, wie die drupa (Fachmesse in Düsseldorf) im Mai gezeigt hat. Die dort und im Nachgang abgeschlossenen Projektverträge können ungehindert vom Eigenverwaltungsverfahren jetzt umgesetzt werden.“

Das Eigenverwaltungsverfahren dient dem Ziel, eine Sanierung des Unternehmens in Eigenregie in einem geordneten gerichtlichen Verfahren erfolgreich durchzuführen. Unter den gegebenen Bedingungen bietet ein Eigenverwaltungsverfahren die notwendige Flexibilität für eine nachhaltige Sanierung im Sinne der Mitarbeiter, Gläubiger, Lieferanten und Dienstleister sowie Kunden. Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten werden unverändert fortgeführt. Die Verfahrensart der Eigenverwaltung ist auf den Erhalt des Unternehmens und der Arbeitsplätze ausgerichtet. Alle Leistungen werden auch im Verfahren gegenüber den Kunden in der gewohnten Zuverlässigkeit erbracht.

„Unsere oberste Priorität ist es, die Substanz des Unternehmens zu bewahren und eine tragfähige Grundlage für die Zukunft zu schaffen. Durch eine gezielte Restrukturierung und eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten wollen wir sicherstellen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgeht und langfristig erfolgreich am Markt bestehen kann.“ so Michelsen.

Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sind über die Insolvenzgeldvorfinanzierung abgesichert. Über das Insolvenzgeld werden die Gehälter und Löhne für die Monate Juli, August und September 2024 über die Bundesagentur für Arbeit gesichert, danach erfolgen die Zahlungen wie gewohnt aus den Mitteln des Unternehmens.

Die Belegschaft wurde trotz der aktuellen Betriebsferien bereits informiert. Viele Mitarbeiter haben über Generationen hinweg im Unternehmen gearbeitet und sind dem Unternehmen eng verbunden, so dass davon auszugehen ist, dass die Belegschaft auch weiterhin motiviert die anstehenden Maßnahmen unterstützen wird. "Unsere Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens," betont Kröger. "Wir danken den Mitarbeitern für ihre harte Arbeit, ihr Engagement und ihre Loyalität auch im Namen der Gesellschafter, die das Unternehmen in den letzten Jahren mit erheblichen Zuschüssen unterstützt haben.“

„Das Unternehmen hat eine lange Tradition und Stahlkraft in der Region und ist ein wichtiger Arbeitgeber. Das soll allen Beteiligten Antrieb genug sein, gute Sanierungslösungen zu finden. Ich werde gemeinsam mit meinem Team jedenfalls alles daransetzen, damit das Unternehmen und seine Arbeitsplätze erhalten werden können.“ äußert der vorläufige Sachwalter und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Meyer in einer ersten Stellungnahme.

PLUTA Experten

Stefan Meyer

Stefan Meyer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Christoph Chrobok

Christoph Chrobok
Rechtsanwalt

Dr. Ria Brüninghoff

Dr. Ria Brüninghoff
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Nadja Neuber

Nadja Neuber
Rechtsanwältin, Diplom-Betriebswirtin (BA)

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+49 89 210 257-22

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